Im Zeitraum vom 8. bis 10. August 2025 führte die Bundespolizei Trier im Rahmen der vorübergehend wieder eingeführten Binnengrenzkontrollen insgesamt 76 Fahndungserfolge durch. Dabei wurden Verstöße gegen Aufenthalts- und Strafrecht festgestellt, mehrere Haftbefehle vollstreckt und Ingewahrsamnahmen veranlasst.
Zurückweisungen an der Grenze
Acht aus Luxemburg und Belgien eingereisten Personen fehlten die Voraussetzungen für die Einreise. Fünf Syrer und ein Pakistani wurden nach Luxemburg, ein Liberianer nach Belgien zurückgewiesen. Ein mazedonischer Staatsbürger reiste über den Flughafen Hahn in sein Heimatland aus.
Haftbefehle und Zahlungen
Vier Haftbefehle wurden auf der BAB 64 (Grenze Luxemburg) und einer auf der BAB 60 (Grenze Belgien) vollstreckt. Ein 40-jähriger Franzose und ein 28-jähriger Rumäne beglichen wegen Verkehrsstraftaten die haftbefreienden Beträge inklusive Kosten in Höhe von 1.165 Euro bzw. 321 Euro und konnten ihre Fahrt fortsetzen.
Eine 44-jährige Armenierin, 2020 wegen Steuervergehens zu 125 Tagen Haft oder 2.500 Euro Geldstrafe verurteilt, konnte nach Zahlung durch ihren Sohn weiterreisen.
Am Sonntagnachmittag wurden ein 42-jähriger Rumäne und seine 35-jährige Begleiterin festgenommen. Der Mann war wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte zu 80 Tagen Haft verurteilt, die Frau wegen Subventionsbetruges zu 60 Tagen. Beide Strafen wurden nach Zahlung von 1.785 Euro bzw. 981 Euro abgewendet. Gegen den 42-Jährigen lagen zudem zwei Vollstreckungsaufträge zur Vermögensabschöpfung vor, woraus 733 Euro eingezogen wurden.
Ingewahrsamnahmen
Am Freitag und Sonntag nahm die Polizei drei deutsche Staatsbürger in Gewahrsam, die zuvor als vermisst gemeldet waren. Zwei wurden ihren jeweiligen Hilfeeinrichtungen zugeführt, eine Person der Rhein-Mosel-Fachklinik Andernach übergeben.
Betäubungsmittel und Eigentumsdelikte
Ein 20-jähriger Syrer muss sich wegen Verstoßes gegen das Konsumcannabisgesetz verantworten. Er führte 144 Gramm Marihuana aus Luxemburg ein. Die Drogen und sein Mobiltelefon wurden beschlagnahmt, anschließend wurde er an seine Wohnanschrift entlassen.
Darüber hinaus ahndete die Bundespolizei weitere kleinere Verstöße im Bereich Betäubungsmittelkriminalität sowie Eigentumsdelikte wie Diebstahl, Sachbeschädigung, Erschleichen von Leistungen und Betrug.
(PM BPOL, red [LW])