Am 16. März reiste ein 59-jähriger Franzose über den Flughafen Frankfurt am Main und wollte in seine Heimat zurückfliegen. Ein unbedachter „Scherz“ über eine Bombe in seinem Gepäck verhinderte jedoch vorübergehend seine Weiterreise.
Während der Luftsicherheitskontrolle wurde das Gepäck des Mannes nachkontrolliert, nachdem ein Sprengstofftest zunächst positiv anschlug. Im Verlauf der Kontrolle äußerte der Franzose gegenüber dem Sicherheitspersonal, dass sich eine Bombe in seiner Tasche befinde. Auch gegenüber den hinzugezogenen Bundespolizisten wiederholte er diese Aussage, was weitere Sicherheitsmaßnahmen auslöste. Erst als Spezialkräfte das Handgepäck als ungefährlich einstuften, konnten die Maßnahmen beendet werden.
Als Folge wurde der 59-Jährige von seinem Weiterflug nach Frankreich ausgeschlossen. Gegen ihn wird nun strafrechtlich ermittelt.
Die Bundespolizei weist darauf hin, dass derartige Äußerungen ernsthafte Folgen haben: Ermittlungsverfahren, Flugausschlüsse und mögliche Regressforderungen sind die typischen Konsequenzen solcher Scherze.
(PM BPOL, red [LW])