Eine Gesamtfreiheitsstrafe von 22,5 Jahren hat das Landgericht Frankfurt gegen eine Drogendealerbande aus Frankfurt wegen des bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und Schusswaffen sowie des unerlaubten Besitzes von Rauschgift verhängt.
Die drei Männer im Alter von 32 bis 34 Jahren wickelten ihre illegalen Rauschgiftgeschäfte über den kryptierten Messengerdienst „Anom“ ab und gerieten 2021 in das Visier der Frankfurter Zollfahndung.
Bei insgesamt sechs Durchsuchungen im Zeitraum Juni 2021 bis November 2021 stellten die Ermittlerinnen und Ermittler der Frankfurter Zollfahndung über 111 Kilogramm verkaufsfertiges Amphetamin -unter anderem in einer Amphetaminküche und einem sogenannten Bunkerfahrzeug -, ein Kilogramm Marihuana, andere illegale Drogen sowie Schusswaffen mit Schalldämpfern sicher. Obwohl der 34-Jährige zeitweise untergetaucht war, wurden die drei Angeklagten gefasst und festgenommen.
Die durchgeführten Ermittlungen des Zollfahndungsamts Frankfurt am Main stehen im Kontext einer im Juni 2021 bundesweit und international konzertierten Aktion zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität unter der Koordination von Europol, an der in Hessen neben der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Zentralstelle zu Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) -, der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main auch das Hessische Landeskriminalamt sowie das Bundeskriminalamt beteiligt waren.
Zwei der drei verhängten Urteile sind inzwischen rechtskräftig.
(PM ZOLL-F)