Die Beamten der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Dortmund führten am 07. Februar Kontrollen von Postlieferungen in einem bedeutenden Postverteilzentrum in Herne durch.

Bei den Kontrollen stellten die Beamten insgesamt 2.648 Gramm Marihuana in einem Paket sicher. Das Paket befand sich auf der Durchfuhr von Spanien nach Polen.

Außen auf dem Paket standen „Küchenutensilien“ als Inhaltsangabe. Als die Beamten das Paket öffneten, staunten sie dann nicht schlecht. Das gesamte Paket war mit Bauschaum ausgesprüht. Als die Zöllner den Bauschaum entfernten, wurden zwei in Folie gewickelte, durch Gummimatten getrennte, Päckchen sichtbar. Nach dem Anritzen dieser Päckchen kam Marihuana zum Vorschein.

Auch der Postversand innerhalb der EU wird regelmäßig kontrolliert. Der Zoll findet bei diesen Kontrollen immer wieder verbotene Substanzen.

Die weiteren Ermittlungen übernimmt das Zollfahndungsamt Essen.

Zusatzinformation:

Unter den Voraussetzungen der §§ 5 und 10 des Zollverwaltungsgesetzes dürfen auch innerhalb der EU beförderte Sendungen kontrolliert werden. Dazu darf der Zoll die Sendungen öffnen lassen und prüfen, ob in der Sendung Waren enthalten sind, die Verboten oder Beschränkungen unterliegen oder ob in der Sendung Waren enthalten sind, die einer Verbrauchsteuer unterliegen. Das Brief- und Postgeheimnis (Art. 10 Grundgesetz) ist in dieser Hinsicht eingeschränkt. Erhärten sich Anhaltspunkte für eine Straftat, so ist der Zoll befugt, die betroffenen Waren der Staatsanwaltschaft zur weiteren Strafverfolgung und Entscheidung über eine Beschlagnahme der Sendung (§ 99 Strafprozessordnung) vorzulegen.

(PM HZA-DO)