Am 25.05.2023 fuhren Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund zu einem der Schrottplätze und Zerlegebetriebe für Fahrzeuge im Ortsteil Welheim.
Bei Ankunft der Zöllner ergriffen drei Männer die Flucht. Zwei von ihnen konnten noch auf dem Gelände eingeholt und festgehalten werden. Die beiden Ägypter (23 und 28) hatten gültige Ausweise, sie waren aber nicht im Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung, die ihnen eine Arbeitsaufnahme erlaubt hätte. Dafür mussten sie ein Verwarnungsgeld in Höhe von 50 Euro zahlen. Die Zöllner untersagten ihnen vor Ort die weitere Arbeit.
Der dritte Mann (37) wurde in der Nähe des Schrottplatzes aufgegriffen und vorläufig festgenommen. Er sagte den Zöllnern, dass er ebenfalls ägyptischer Staatsbürger sei, er habe aber weder Pass noch Aufenthaltstitel.
Mit Hilfe des Fast-ID-Verfahrens, bei dem die Fingerabdrücke sofort digital abgeglichen werden, erkannten die Zollbeamten, dass der Mann bereits vor zwei Monaten wegen des Verdachts auf illegalen Aufenthalt von der Bundespolizei festgenommen worden war. Über seinen weiteren Verbleib entscheidet jetzt die Ausländerbehörde.
Um hier einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen, benötigen ägyptische Staatsangehörige einen Aufenthaltstitel, der ihnen die Ausübung einer Tätigkeit erlaubt.
Den Arbeitgeber erwarten Verfahren wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsgenehmigung. Ihm droht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Zusätzlich ist ein Bußgeld bis zu 500.000 Euro möglich. Die weiteren Ermittlungen dauern an.
(PM HZA-DO)