Die Bundesanwaltschaft hat gestern (21. Dezember 2022) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 16. Dezember 2022
den deutschen Staatsangehörigen Carsten L.
in Berlin von Beamten des mit den Ermittlungen beauftragten Bundeskriminalamtes festnehmen lassen. Zudem wurden die Wohnung und der Arbeitsplatz des Beschuldigten sowie einer weiteren Person durchsucht.
Der Beschuldigte ist des Landesverrats dringend verdächtig (§ 94 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB).
In dem Haftbefehl wird ihm im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:
Carsten L. ist beim Bundesnachrichtendienst beschäftigt. Im Jahr 2022 übermittelte er Informationen, die er im Zuge seiner beruflichen Tätigkeit erlangt hatte, an einen russischen Nachrichtendienst. Bei dem Inhalt handelt es sich um ein Staatsgeheimnis im Sinne des § 93 StGB.
Die Ermittlungen wurden in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesnachrichtendienst geführt.
Der Beschuldigte wurde heute (22. Dezember 2022) dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.
(PM GBA)