Die Bundesanwaltschaft hat am 22. Januar 2023 aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 19. Januar 2023
den deutschen Staatsangehörigen Arthur E.
bei seiner Einreise aus den USA am Flughafen München durch Beamte des Bundeskriminalamtes festnehmen lassen.
Der Beschuldigte ist des Landesverrats in Mittäterschaft dringend verdächtig (§ 94 Abs. 1 Nr. 1, § 25 Abs. 2 StGB).
In dem Haftbefehl wird ihm im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:
Arthur E. ist mit dem am 21. Dezember 2022 festgenommenen Carsten L. bekannt. Dieser übermittelte im Jahr 2022 Informationen, die er im Zuge seiner beruflichen Tätigkeit beim Bundesnachrichtendienst erlangt hatte, an einen russischen Nachrichtendienst (wir berichteten). Arthur E. brachte die Informationen nach Russland und übergab sie dort dem Nachrichtendienst. Bei Arthur E. handelt es sich nicht um einen Beschäftigten des Bundesnachrichtendienstes.
Die Ermittlungen wurden in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesnachrichtendienst und mit Unterstützung des US-amerikanischen Federal Bureau of Investigation geführt.
Der Beschuldigte wurde am 23. Januar 2023 dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.
(PM GBA)