In einem umfangreichen Ermittlungskomplex der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Eingreifreserve (ER) – wegen des Verdachts des internationalen Schmuggels und Handels mit Kokain und Heroin, wurde am 11.08.2025 ein dringend tatverdächtiger türkischer Staatsangehöriger am Flughafen Düsseldorf festgenommen. Die Festnahme erfolgte durch Beamte des Bundeskriminalamts (BKA) in Zusammenarbeit mit der Bundespolizei auf Grundlage eines Haftbefehls des Amtsgerichts Frankfurt am Main.

Ein weiterer Beschuldigter, ein 48-jähriger bulgarischer Staatsangehöriger, konnte bereits am 27.06.2025 am Flughafen Belgrad festgenommen werden. Er befindet sich seitdem in vorläufiger Auslieferungshaft in Serbien.

Dem 44-jährigen Türken wird vorgeworfen, als Mitglied einer international agierenden kriminellen Organisation in den Jahren 2020 und 2021 in sieben Fällen Betäubungsmittel aus der Türkei über Deutschland in weitere europäische Länder eingeführt und dort gehandelt zu haben. Insgesamt soll er über 800 Kilogramm Heroin in den Schengenraum eingeschleust haben. Dabei habe er sich der vom bulgarischen Beschuldigten organisierten Transportkette bedient und diesen entsprechend beauftragt.

Der 48-jährige Bulgare steht im Verdacht, im Rahmen derselben Organisation in 14 Fällen Betäubungsmittel über Deutschland in europäische und außereuropäische Länder transportiert und unerlaubt gehandelt zu haben. Er soll eine professionell funktionierende Liefer- und Transportkette organisiert und sowohl für seine Auftraggeber als auch für sich selbst Rauschgifttransporte übernommen haben. Insgesamt werden ihm Transporte von über 1,2 Tonnen Kokain und Heroin zugerechnet. Für diese Tätigkeiten soll er mehr als 3,4 Millionen Euro erhalten haben.

Beide Beschuldigte sollen für die Organisation der Transporte und den Handel mit Betäubungsmitteln verschlüsselte Krypto-Telefone des Anbieters SkyECC genutzt haben.

Den Festnahmen gingen umfangreiche Ermittlungsmaßnahmen der Eingreifreserve der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main in enger Abstimmung mit dem Bundeskriminalamt voraus. Der türkische Staatsangehörige wurde am 12.08.2025 der zuständigen Haftrichterin vorgeführt, die den Haftbefehl verkündete und Untersuchungshaft anordnete. Der bulgarische Beschuldigte befindet sich weiterhin in vorläufiger Auslieferungshaft in Serbien, das Auslieferungsverfahren dauert an. Nach Genehmigung der Auslieferung durch die serbischen Behörden wird er nach Deutschland überstellt.

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das Bundeskriminalamt bedanken sich bei allen beteiligten nationalen und internationalen Partnern für die vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Informationen zur Eingreifreserve

Die Eingreifreserve, gegründet im April 2000, ist eine eigenständige Abteilung der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main. Sie besteht aus einem Leitenden Oberstaatsanwalt, drei Oberstaatsanwältinnen/Oberstaatsanwälten, sieben Staatsanwältinnen/Staatsanwälten sowie einem Sekretariat.

Die Eingreifreserve unterstützt die landgerichtlichen Staatsanwaltschaften verfahrensbezogen. Über den Einsatz entscheidet der Generalstaatsanwalt durch Zuweisung von Ermittlungsverfahren nach § 145 Abs. 1 GVG.

Schwerpunkte der Arbeit der Eingreifreserve liegen in folgenden Bereichen:

  • organisierte und bandenmäßige Steuerstraftaten
  • sonstige Wirtschaftskriminalität
  • organisierte Kriminalität
  • ermittlungsintensive Kapitaldelikte und Cold Cases
  • Sammelverfahren und umfangreichere Verfahren aus dem Bereich der Allgemeinkriminalität
  • Verfahrenskomplexe mit regional übergreifender Zuständigkeit

(PM BKA, red [LW])