Am Flughafen Frankfurt am Main stellten Bundespolizisten bei Sicherheitskontrollen innerhalb der letzten zwei Tage zwei illegale Gegenstände sicher: Zum einen eine Präzisionsschleuder mit Unterarmstütze, zum anderen einen als Taschenlampe getarnten Elektroschocker.


Ein 46-jähriger deutscher Staatsbürger sowie ein 18-jähriger slowakischer Reisender müssen sich nun in getrennten Strafverfahren verantworten. Beide Objekte fallen unter das deutsche Waffengesetz und sind im Inland nicht erlaubt – weder Besitz, Erwerb noch Mitführen sind gestattet. Nach Sicherstellung der verbotenen Gegenstände und Einleitung entsprechender Verfahren durften beide Männer ihre Weiterreisen nach Wien bzw. Barcelona fortsetzen.
Die Bundespolizei am Flughafen Frankfurt warnt in diesem Zusammenhang eindringlich: Kontrollieren Sie vor Reisebeginn genau, was sich in Ihrem Handgepäck befindet. Das Mitführen illegaler Waffen oder verbotener Gegenstände kann nicht nur Ihren Reiseverlauf erheblich stören oder zum Verpassen des Fluges führen – es drohen zudem strafrechtliche Konsequenzen und hohe Bußgelder.
(PM BPOL,red)