Mit Beginn der „dunklen Jahreszeit“ (Oktober bis März) steigt wieder das Risiko in einen Wildunfall verwickelt zu werden. Insbesondere in den Morgen- und Abendstunden und somit zu Zeiten des Berufsverkehrs sind Wildschweine, Rehe, Füchse, Dachse und Hasen sowie viele andere Wildtiere auf der Suche nach Futter und überqueren dabei die Straße.
Dies spiegelt sich auch in den Unfallzahlen der Polizeidirektion Neuwied wieder. So ereigneten sich vom 01. Oktober bis 09. November 2023 bereits 150 Wildunfälle, davon 96 im Kreis Neuwied und 54 im Kreis Altenkirchen. Bei einem Unfall am 08.10.2023 im Kreis Altenkirchen wurde sogar ein Kradfahrer leichtverletzt, der mit einem Reh zusammenstieß und stürzte.
Darum gilt es jetzt wieder besonders aufmerksam zu sein. Vor allem auf Streckenabschnitten, die durch den Wald oder an Feldern vorbeiführen, wird zu einer vorausschauenden Fahrweise geraten. Das heißt runter vom Gas und die Straßenränder im Blick behalten.
80 km/h sollten nicht überschritten werden. Besser wäre es, noch langsamer zu fahren. Eine Reduzierung der Geschwindigkeit verkürzt den Bremsweg und mindert bei einem Zusammenstoß die Folgen.
Gefahrenzeichen, die an unfallträchtigen Stellen auf erhöhten Wildwechsel hinweisen, sollten unbedingt Beachtung finden.
Tauchen Wildtiere am Straßenrand oder auf der Fahrbahn im Scheinwerferlicht auf, gilt es abzubremsen und bei Fernlicht abzublenden. Ggf. kann durch Hupen das Wildtier zum Weglaufen bewegt werden. Aber Vorsicht: Wildtiere, die bereits die Fahrbahn überqueren oder überquert haben, könnten unerwartet umdrehen und wieder zurücklaufen. Auch mit Nachzüglern muss gerechnet werden, selbst wenn diese nicht zu sehen sind.
Kann ein Zusammenstoß trotz aller Vorsichtsmaßnahmen nicht verhindert werden, Vollbremsung einleiten und das Lenkrad festhalten! Keinesfalls ausweichen, denn das könnte im schlimmsten Fall zu einem folgenschweren Zusammenstoß mit dem Gegenverkehr führen oder an einem Baum enden.
Nach einem Wildunfall ist sofort das Warnblinklicht einzuschalten. Wird das Fahrzeug verlassen, ist zwingend eine reflektierende Warnweste zu tragen. Diese sollte sich immer griffbereit in einer Ablage im Innenraum des Fahrzeugs befinden.
Bei einem Unfall ist zusätzlich ein Warndreieck aufzustellen. Auf Landstraßen sind das mindestens 100 m vor der Unfallstelle. Den Verkehr sollte man dabei immer im Blick behalten und die Fahrbahn nicht unnötig betreten. Das gilt auch für den Weg zurück zum Auto!
Das tote Tier ist zügig von der Straße zu ziehen und neben der Fahrbahn oder im Straßengraben abzulegen, aber nur wenn Größe und Gewicht des Tieres sowie das Verkehrsaufkommen ein Entfernen von der Fahrbahn zulassen.
Anschließend den zuständigen Jagdpächter verständigen. Weil man diesen aber oft nicht kennt, sollte die Polizei benachrichtigt werden. Die Beamten kennen in der Regel die Jagdberechtigten und werden diese auch informieren.
Auf keinen Fall noch lebende Wildtiere anfassen oder mitnehmen. Abstandhalten ist die Devise. Selbst verletzte Rehe können noch schlimmste Verletzungen verursachen. Auch nicht das Tier verfolgen, wenn es wegrennen sollte. Besser ist es, sich die Stelle und die Richtung zu merken, in die das Tier weggelaufen ist und auf das Eintreffen des Jägers oder auf die Polizei warten. Der Jäger wird dann später nach dem Tier suchen.
Tote Wildtiere dürfen auch nicht mitgenommen werden. Wer dies trotzdem macht begeht eine Straftat. Es besteht dann der Verdacht der Jagdwilderei.
Auch sollte das tote Tier nicht ungesichert auf der Fahrbahn zurückgelassen und einfach weitergefahren werden. Insbesondere dann nicht, wenn es sich um größere Wildtiere handelt. Kommt es dadurch zu einem Unfall, werden strafrechtliche Ermittlungen wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr durch Unterlassen gegen den Verursacher des Wildunfalles eingeleitet.
Wer aber mit Einbruch der Dämmerung die Geschwindigkeit reduziert und aufmerksam bleibt, sollte sicher durch die dunkle Jahreszeit kommen. Die Tiere in Wald und Flur werden es den besonnenen Autofahrern in jedem Fall danken.
(PM POL)