Am Sonntagmorgen einen 26-jährigen Deutschen. Der in Hessen lebende und seit fünf Jahren gesuchte Mann wurde wegen Betrugs zu einer Haftstrafe von 50 Tagen, abwendbar durch die Zahlung von 500 Euro, verurteilt. Die geforderte Geldstrafe konnte er nur teilweise begleichen, so dass er zur Verbüßung einer Resthaftstrafe von zwei Tagen in die JVA Trier eingeliefert wurde.

Bereits am Freitagabend einen 35-jährigen Portugiesen. Der Mann wurde wegen zwei Betrugs-/Untreuedelikten zu insgesamt 210 Tagen Haft verurteilt. Da er den haftbefreienden Betrag von 5.500 Euro nicht aufbringen konnte, wurde auch er zur JVA Trier verbracht.

Einen 44-jährigen Briten nahmen Bundespolizisten zunächst bei seiner Ankunft aus Chicago / Vereinigte Staaten von Amerika fest. Gegen ihn bestand seit März 2021 Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Der Mann zahlte die offene Geldstrafe samt ausstehender Verfahrenskosten in Höhe von 1078,50 Euro und ersparte sich so eine 25-tägige Haftstrafe. Seinen Weiterflug nach Warschau verpasste er allerdings aufgrund der notwendigen polizeilichen Maßnahmen.

Ebenfalls mit Haftbefehl gesucht wurde ein 48 Jahre alter Bulgare, der den Bundespolizisten bei seiner Ausreise nach Istanbul / Türkei ins Netz ging. Im Februar 2022 verurteilte ihn das zuständige Gericht wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen á 50 Euro, er tauchte anschließend aber unter. Auch er griff nun tief ins Portemonnaie und zahlte den offenen Betrag einschließlich der Verfahrenskosten. Mit 1084,50 Euro weniger in der Reisekasse konnte er schließlich den Flieger nach Istanbul besteigen.

Weniger Glück hatte ein 52-jähriger Franzose, den Bundespolizisten im Terminal kontrollierten. Die Strafverfolgungsbehörden suchten gleich mit zwei Haftbefehlen nach dem Mann. Im Oktober 2020 verurteilte ihn ein Gericht wegen Leistungserschleichung zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen á 20 Euro. Ein anderes Gericht verurteilte ihn zur gleichen Zeit wegen Nötigung in Tateinheit mit Leistungserschleichung zu 50 Tagessätzen á 30 Euro. Da der Gesuchte keine Barmittel vorweisen konnte, muss er nun für 70 Tage hinter Gitter. Die Bundespolizei übergab den Franzosen in die Obhut der Justiz.

Weil er im November 2015 in einem Discounter Kaffee gestohlen und auf der anschließenden Flucht den Ladendetektiv umgestoßen haben soll, sitzt ein mutmaßlicher Räuber nun in Untersuchungshaft. Bundespolizisten verhafteten den 50-jährigen Georgier bei seiner Ankunft aus Tiflis / Georgien aufgrund eines 2017 ausgestellten Haftbefehls. Aus dem geplanten Weiterflug nach Amsterdam wird nun erstmal nichts.

(PM BPOL)