Bild: Teil des sichergestellten Goldschmucks Quelle: ZFA Frankfurt am Main

Ermittlerinnen und Ermittler des Zollfahndungsamts Frankfurt am Main und des Landespolizeipräsidiums Saarland vollstreckten am 17.05.2023 im Auftrag der Staatsanwaltschaft Saarbrücken unter Beteiligung von Spezialkräften drei Haftbefehle und durchsuchten insgesamt 13 Wohn- und Geschäftsräume in Saarbrücken, St. Wendel sowie im Landkreis Neunkirchen.

Hierbei konnten durch die Einsatzkräfte rund 210.000 Euro Bargeld, Goldschmuck, -barren und -münzen im Wert eines sechsstelligen Betrages, ausländische Währungen, zwei Schusswaffen sowie umfangreiche Geschäftsunterlagen und Speichermedien gesichert werden.

Die Gemeinsame Finanzermittlungsgruppe Saarland (GFG), bestehend aus der Zollfahndung Frankfurt am Main und Landespolizei Saarland, ermittelt in einem Verfahren der Staatsanwaltschaft Saarbrücken gegen eine fünfköpfige Tätergruppierung wegen des Verdachts von Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz durch mutmaßliches Hawala-Banking, der Geldwäsche sowie unter anderem wegen des Verdachts der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung.

Der 31-jährige Hauptbeschuldigte ist dringend verdächtig Teil eines international agierenden Hawala-Systems zu sein. Hawala-Banking ist ein altertümliches Geldüberweisungssystem mit dem Bargeld schnell und weitestgehend anonym außerhalb des staatlich genehmigten Bankensystems gegen eine Provision transferiert wird. Dieses inoffizielle Geldtransfersystem wird sowohl für legale Zwecke verwendet, eröffnet jedoch Straftätern ebenfalls die Möglichkeit des Transfers von inkriminierten Geldern.

Bild: Aufgefundene Schusswaffen und Teil des sichergestellten Bargeldes Quelle: ZFA Frankfurt am Main

„Darüber hinaus ermöglicht das Hawala-Banking per se die Geldwäsche und ist nicht nur deshalb ohne Genehmigung und Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verboten“, so Carina Orth, Pressesprecherin des Zollfahndungsamtes Frankfurt am Main.

Ausgangspunkt der seit 2022 geführten Ermittlungen waren Erkenntnisse über mutmaßliche Geldwäschehandlungen im Zusammenhang mit der illegalen Schleusung von Personen. Die Ermittlungen, insbesondere die Auswertung der aufgefundenen Beweismittel, dauern an.

Zusatzinformationen:

Gemeinsame Finanzermittlungsgruppen bestehen zwischen den Zollfahndungsämtern und den Landeskriminalämtern bzw. dem Landespolizeipräsidium des Saarlands sowie zwischen dem Zollkriminalamt und dem Bundeskriminalamt. Die fachlich zur Bekämpfung von Geldwäsche eingerichteten Stellen verfolgen in erster Linie den Zweck illegale Handlungen aufzudecken, die das Verschleiern der Herkunft von rechtswidrig erlangten Vermögensgegenständen zum Ziel haben. Als gleichwertiger Partner zur Bekämpfung der international organisierten Geldwäsche arbeitet das Zollfahndungsamt Frankfurt am Main in seinem Zuständigkeitsbereich in drei Gemeinsamen Finanzermittlungsgruppen im Saarland, Rheinland-Pfalz und Hessen zusammen mit den jeweiligen Länderpolizeien. Ein weiterer Dienstsitz ist beim Flughafen Frankfurt am Main eingerichtet.

(PM ZOLL-F)