Bei einer erneuten Jugendschutzkontrolle in Koblenz fielen 11 von 18 geprüften Verkaufsstellen durch. Minderjährige Testkäufer konnten dort trotz Verbots Alkohol und Tabak erwerben. Der Zoll ermittelt zudem in zwei Fällen wegen Steuerhinterziehung.

Am 04.07.2024 führten Polizeibeamte des Gemeinsamen Sachgebietes Jugend (GSGJ), der Bundespolizei, die Jugendschutzfachkraft des Jugendamtes und Mitarbeiter des Ordnungsamtes erneut Jugendschutzkontrollen in Koblenz durch. In Kooperation mit mehreren Teams wurden während der allgemeinen Öffnungszeiten insgesamt 18 Supermärkte, Elektromärkte, Einzelhandelsgeschäfte, Shisha-Shops und Kioske aufgesucht, um sogenannte Testkäufe durchzuführen.

Die minderjährigen Testkäufer, rekrutiert von der Höheren Berufsfachschule Polizei und Verwaltung in Lahnstein, wurden im Vorfeld sorgfältig auf ihre Aufgabe vorbereitet. Ihnen war unter anderem klar, dass sie die Verkäufer nicht zum Gesetzesverstoß drängen durften. In 11 von 18 Fällen war dies auch nicht nötig, da die Verkäufer bereitwillig Alkohol oder Zigaretten an die minderjährigen Testkäufer abgaben, trotz klarer Jugendschutzhinweise und Warnsysteme an den Kassen. Besonders gravierend: Einige Verkäufer ließen sich die Ausweise der Jugendlichen zeigen, verkauften aber trotzdem die verbotenen Waren. Laut Gesetz ist der Verkauf von Alkohol an Jugendliche unter 16 Jahren sowie von Branntwein und Zigaretten an Personen unter 18 Jahren strikt verboten. Verstöße können mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Positiv zu vermerken ist, dass sich 7 der 18 Verkäufer korrekt verhielten und nach dem Testkauf ein positives Feedback für ihr vorbildliches Verhalten erhielten. Dennoch sind sich die Beteiligten einig, dass dies für einen effektiven Jugendschutz nicht ausreicht. Die gemeinsamen Jugendschutzkontrollen von Polizei, Jugendamt und Ordnungsamt, unterstützt durch den Zoll, werden daher weiterhin fortgesetzt.

(PM POL,red)