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Aus aktuellem Anlass ruft die Polizei Rheinland-Pfalz Hundehalter und Passanten zur Einhaltung wichtiger Verhaltensregeln im Umgang mit Hunden auf.

Täglich verzeichnet Rheinland-Pfalz durchschnittlich zwei Polizeieinsätze, bei denen Hunde Menschen oder andere Tiere verletzen. Obwohl es hierzu keine genauen Statistiken gibt, zeigt die Häufigkeit solcher Vorfälle den dringenden Handlungsbedarf. Die Einsätze reichen von kleinen Chihuahuas bis hin zu großen Irischen Wolfshunden.

Bei schweren Beißvorfällen informiert die Polizei das zuständige Ordnungsamt und kann den Hund beschlagnahmen, um weitere Gefahren zu verhindern. Das Ordnungsamt ergreift dann die nötigen Maßnahmen, wie Maulkorbpflicht oder Bußgelder, da es für gefährliche Hunde zuständig ist.

Aggressive Hundevorfälle resultieren oft aus Fehlverhalten der Halter, sei es durch Überforderung, Unwissen oder Desinteresse. Halter ohne grundlegende Kenntnisse der Hundeerziehung können falsches Verhalten ihrer Hunde weder korrigieren noch angemessen darauf reagieren.

Gegenseitige Rücksichtnahme ist entscheidend für ein harmonisches Zusammenleben von Mensch und Hund in Rheinland-Pfalz. Das Landeskriminalamt gibt folgende Tipps:

Verhaltensregeln für Hundehalter:

  • Anleinen des Hundes: Viele Menschen haben Angst vor Hunden. Hundehalter sollten daher ihre Hunde in öffentlichen Bereichen bei Personenkontakt stets anleinen, außer in ausgewiesenen Freilaufflächen.
  • Kontrolle über den Hund: Hundehalter müssen ihre Tiere immer unter Kontrolle haben und sofort auf gefährliches Verhalten reagieren können.
  • Sozialisation und Erziehung: Gute Sozialisierung und Erziehung der Hunde können das Risiko von Beißvorfällen deutlich verringern. Hundeschulen und Trainingsprogramme bieten hierbei wertvolle Unterstützung.

Verhaltensregeln für Passanten:

  • Hunde nicht ungefragt streicheln: Passanten sollten nie einen Hund ungefragt streicheln oder sich ihm nähern. Auch scheinbar freundliche Hunde können unvorhersehbar reagieren.
  • Rücksicht und Vorsicht: Besonders in der Nähe von Kindern ist Vorsicht geboten. Eltern sollten ihre Kinder darauf hinweisen, fremde Hunde nicht ohne Erlaubnis des Halters anzufassen.

Durch das Einhalten dieser einfachen Regeln können viele Vorfälle vermieden werden, die zu schweren Verletzungen und ernsthaften rechtlichen Konsequenzen für die Hundehalter führen können.

(PM LKA-RP,red)