Wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt verurteilte das Amtsgericht Chemnitz im März dieses Jahres einen 32-jährigen Imbissbetreiber aus dem Erzgebirgskreis zu einer Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu je 30,00 Euro.
Im Ergebnis der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Chemnitz und des Hauptzollamtes Erfurt, Finanzkontrolle Schwarzarbeit Annaberg-Buchholz, konnte dem inzwischen rechtskräftig Verurteilten nachgewiesen werden, dass er in den Jahren 2016 bis 2020 Arbeitnehmer beschäftigte, diese aber nicht im vollen Umfang zur Sozialversicherung anmeldete und zu geringe Beiträge abführte. Hierdurch entstand den Sozialversicherungsträgern ein Schaden von rund 38.500 Euro.
Der Verurteilte ist somir vorbestraft und wird im Bundeszentralregister eingetragen.
(PM HZA-EF / red)