Zoll und Bundespokizei decken illegalen Handel mit Pyrotechnik auf

Große Menge Sprengstoff entdeckt

Im Rahmen umfangreicher Durchsuchungsmaßnahmen haben Einsatzkräfte des Zollfahndungsamtes Frankfurt am Main am 13. Dezember 2024 im Kreis Groß-Gerau mehr als 500 Kilogramm illegalen Sprengstoff sichergestellt. Unter den sichergestellten Gegenständen befanden sich 582 Kugel- und Zylinderbomben, deren Nettoexplosivstoffmasse fast 145 Kilogramm betrug.

Ausgangspunkt der Ermittlungen war ein Paket aus der Tschechischen Republik, das bereits zuvor sichergestellt wurde. Es enthielt pyrotechnische Artikel der Kategorie F3 mit etwa 7,5 Kilogramm Sprengstoff. Der Empfänger, ein 36-jähriger Mann, geriet ins Visier der Zollfahnder, da er keine sprengstoffrechtliche Erlaubnis vorweisen konnte.

Sprengstofflager auf landwirtschaftlichem Anwesen

Die anschließenden Durchsuchungen führten die Ermittler auf ein landwirtschaftliches Anwesen. Dort entdeckten sie die explosive Ware, die unter anderem in einem ehemaligen Kühlraum sowie in einer Lagerhalle aufbewahrt wurde. Zu den gefährlichsten Funden zählte eine Kugelbombe mit einer Nettoexplosivstoffmasse von 2,5 Kilogramm.

Die Feuerwerkskörper und Sprengstoffe wurden durch den Entschärfungsdienst des Hessischen Landeskriminalamtes sicher abtransportiert. Nach aufwendiger Verwiegung und Bestandsaufnahme belief sich die Gesamtmenge der beschlagnahmten Nettoexplosivstoffmasse auf etwa 554 Kilogramm.

Sebastian Fuhr, Pressesprecher des Zollfahndungsamtes Frankfurt am Main, betonte: „Privatpersonen dürfen maximal 15 Kilogramm Pyrotechnik mit entsprechender Nettoexplosivstoffmasse ohne Genehmigung lagern. Diese Menge wurde hier um ein Vielfaches überschritten. Mit der Beschlagnahmung konnte die Sicherheit von Leib und Leben deutlich erhöht werden.“

Strafrechtliche Konsequenzen

Gegen den 36-jährigen Verdächtigen wird im Auftrag der Staatsanwaltschaft Darmstadt weiterhin ermittelt. Es besteht der Verdacht des illegalen Handels mit pyrotechnischen Gegenständen.

Warnung vor unsicherem Feuerwerk

In der Zeit vor Silvester tauchen immer wieder Feuerwerkskörper zweifelhafter Herkunft auf. Derartige Artikel bergen erhebliche Gefahren für Gesundheit und Leben. Der Zoll weist darauf hin, dass die Einfuhr von Feuerwerkskörpern ohne CE-Kennzeichnung oder gefälschter Zertifikate verboten ist. Auch bei erlaubnispflichtigen Feuerwerkskörpern der Kategorien F2, F3 und F4 drohen bei Verstößen empfindliche Strafen.

Weitere Informationen zu rechtlichen Vorgaben und Risiken sind auf der Website des Zolls abrufbar.

Verbotene Böller im Kofferraum

Am Grenzübergang Neuenburg Rheinbrücke wurde am 15. Januar 2025 ein französischer Staatsbürger von der Bundespolizei kontrolliert. Im Kofferraum seines Fahrzeugs entdeckten die Beamten 13 illegale Feuerwerkskörper, darunter zwölf Artikel der Kategorie F3 ohne CE-Kennzeichnung und einen weiteren Gegenstand der Kategorie F3 mit CE-Kennzeichnung. Da der Mann keinen Berechtigungsnachweis vorlegen konnte, wurden die Feuerwerkskörper sichergestellt.

Gegen den 32-Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet.

(PM ZOLL-F,BPOL,red)