Am Mittwochnachmittag (23.11.2022) erschien ein Beschuldigter aus einem anderen Verfahren auf der Dienststelle der Polizeiinspektion Straßenhaus, um seinen zuvor sichergestellten PKW Schlüssel abzuholen. Ihm wurde aufgrund eines Betäubungsmitteldeliktes am Vortag die Weiterfahrt bis zu einem späteren Zeitpunkt untersagt. Er gab auf Nachfrage an, zur Dienststelle gefahren worden zu sein. Allerdings führte er einen PKW Schlüssel eines anderen PKW mit.
Im Zuge der Befragung des ermittelnden Polizeibeamten erhärtete sich der Verdacht, dass der Mann selbst mit einem PKW nach Straßenhaus gefahren ist und noch immer unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln steht. Das Fahrzeug konnte schließlich auf einem videoüberwachten Parkplatz festgestellt werden. Die überprüfte Videoaufzeichnung zeigte den Beschuldigten beim Einparken. Zudem verfügte der PKW nur über ein nicht mehr gültiges Saisonkennzeichen.
Gegen den Beschuldigten ist daraufhin ein weiteres Strafverfahren eingeleitet worden. Neben dem bereits sichergestellten Fahrzeugschlüssel ist nun auch der PKW Schlüssel der „nächsten Fahrt“ sichergestellt worden.
(PM POL)