Defekte Luftfederung, Ölverlust und überhöhte Geschwindigkeit – Weiterfahrt untersagt

Am Montag, den 10.03.2025, fiel Beamten der Verkehrsdirektion Koblenz gegen 12:00 Uhr ein Reisebus auf der BAB 3 auf, dessen Aufbau deutlich nach links geneigt war und der bei Fahrbahnunebenheiten stark ins Schaukeln geriet. Aufgrund des Verdachts eines technischen Defekts wurde das Fahrzeug auf den Rastplatz Montabaur gelotst und einer Kontrolle unterzogen.

Der Bus, der mit 15 Fahrgästen besetzt war, gehörte einem südosteuropäischen Unternehmen und war im grenzüberschreitenden Linienverkehr auf dem Weg nach Amsterdam. Bei der Überprüfung stellten die Beamten fest, dass die beiden Fahrer aus dem osteuropäischen Raum ihre Lenk- und Ruhezeiten nicht lückenlos dokumentiert hatten und mehrfach die vorgeschriebenen Ruhezeiten unterschritten. Zudem überschritten sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h mehrfach und fuhren stellenweise bis zu 130 km/h.

Eine technische Kontrolle des über 15 Jahre alten Busses deckte erhebliche Sicherheitsmängel auf. Neben kleineren, nicht reparierten Unfallschäden wies das Fahrzeug einen Defekt an der Abgasreinigungsanlage, starken Luftverlust und gravierende Rostschäden an Rahmen und Achskörpern auf. Besonders kritisch waren die ausgeschlagenen Achsbefestigungen und die beschädigten Luftfederbälge an der Hinterachse, die jederzeit hätten versagen können.

Nach einer genaueren Untersuchung durch eine Prüforganisation wurde der Bus als verkehrsunsicher eingestuft. Die Polizei untersagte die Weiterfahrt und stellte sowohl die Fahrzeugkennzeichen als auch die Zulassungsdokumente sicher, um eine erneute Nutzung zu verhindern. Gegen die beiden Fahrer sowie das Unternehmen wurden Anzeigen erstattet. Zudem mussten Sicherheitsleistungen in Höhe von insgesamt 4.000 Euro hinterlegt werden.

Das Busunternehmen organisierte eigenständig die Weiterbeförderung der Fahrgäste.

(PM POL,red, Symbolbild)