Am 19.04.2023 führte die Polizeiinspektion Diez zusammen mit dem Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Aar-Einrich sowie dem Jugendamt der Kreisverwaltung Bad Ems Testkäufe bei insgesamt fünf Tankstellen, Getränkemärkten und Kiosken durch. Eine 17-jährige Testkäuferin wurde mit der Vorgabe, hochprozentigen Alkohol und Zigaretten zu kaufen, in die Geschäfte geschickt. Leider bestätigte sich das Ergebnis der zurückliegenden Kontrollen: bei vier der fünf Verkaufsstellen erhielt die 17-Jährige Alkohol bzw. Tabakwaren. Lediglich in einem Getränkemarkt wurde der Verkauf durch die Mitarbeiterin nach Prüfung des Personalausweises verweigert. In einem Fall erhielt die junge Dame Zigaretten, obwohl der Verkäufer sich zuvor den Personalausweis zeigen ließ. Das Jugendschutzgesetz regelt die Vorgaben für den Verkauf von Alkohol und Tabakwaren. Demnach darf grundsätzlich kein Alkohol an Jugendliche oder Kinder unter 16 Jahren verkauft werden. Der Verkauf von branntweinhaltigen Getränken, wie beispielsweise Schnaps oder Likör, sowie von Tabakwaren ist erst an Personen ab 18 Jahren gestattet. Diese gesetzlichen Vorgaben sollten eigentlich in den Verkaufsstellen bekannt sein. Umso erschreckender ist das neuerlich festgestellte Ergebnis. Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz werden in der Regel mit empfindlichen Geldbußen geahndet. In den vorliegenden Fällen blieb es jedoch bei mündlichen Verwarnungen sowie eindringlichen Aufklärungsgesprächen mit den Verkäuferinnen und Verkäufern sowie den Geschäftsführenden, da es sich ausnahmslos um „Ersttäter“ handelte. Bei zukünftig festgestellten Verstößen wird es jedoch nicht bei einer Verwarnung bleiben. Durch die beteiligten Behörden sind auch zukünftig regelmäßige Kontrollen diese Art geplant.
(PM POL)