Nach dem Kauf einer Armbanduhr einer namhaften Manufaktur in der Schweiz erkundigte sich ein 52-jähriger dänischer Reisender Ende Oktober auf seiner Rückreise bei einem Kontrollteam des Hauptzollamtes Lörrach am Zollamt Weil am Rhein-Autobahn, wo er sich über die Aus- und Einfuhrmodalitäten seines Neuerwerbs informieren könne. Er wurde in den Bereich der gewerblichen Warenabfertigung verwiesen, welchen er jedoch – von dem betreffenden Kontrollteam beobachtet – schon nach kurzer Zeit wieder verließ, in sein abgestelltes Fahrzeug stieg und die Fahrt in Richtung Norden fortsetzte. Den Zöllnern schwante nichts Gutes, weshalb sie dem dänischen Fahrzeug folgten und den Fahrer zum Anhalten auf dem nächstgelegenen Parkplatz veranlassten. Auf seine ursprünglichen Erkundigungen angesprochen, räumte der Mann unumwunden ein, die Uhr wegen der Kosten und des zeitlichen Aufwandes entgegen seiner Verpflichtung schließlich doch nicht zur Zollabfertigung angemeldet zu haben. Gegen den Reisenden mussten die Zöllner an Ort und Stelle ein Steuerstrafverfahren einleiten. Anhand von Kaufbelegen, welche der Mann bei sich hatte und bereitwillig übergab, konnte der Wert der Uhr mit mehr als 13.500 Euro festgestellt werden. Die Einreisefreimenge war damit weit übertroffen. Einfuhrabgaben in Höhe von mehr als 2.500 Euro berechneten die Zöllner und erhoben gleichzeitig einen Sicherheitsbetrag für die zu erwartende Geldstrafe in etwa gleicher Höhe. Der Mann durfte anschließend seine Fahrt fortsetzen.
(PM HZA-LÖ)