Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) ging am vergangen Freitag im gesamten Bundesgebiet im Rahmen einer verdachtsunabhängigen Schwerpunktprüfung verstärkt gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigungsverhältnisse im Wach- und Sicherheitsgewerbe vor. Dabei waren insgesamt 2.500 FKS-Beschäftigte in Einsatz.

Zollbeamte prüfen auf dem Rosenheimer Herbstfest (Quelle: Zoll)

Im Fokus standen dabei sämtliche Aufgabenbereiche dieser Branche, wie beispielsweise Sicherheitstätigkeiten bei Veranstaltungen und Objektschutz.

Beim Hauptzollamt Rosenheim waren insgesamt 50 Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit unterwegs und prüften die Beschäftigungsverhältnisse im Wach- und Sicherheitsgewerbe. Im Rahmen der Schwerpunktaktion wurden unter anderem die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen und die illegale Beschäftigung von Ausländern überprüft. Darüber hinaus spielen auch die illegale und unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung sowie die Prüfung des Mindestlohns eine bedeutende Rolle. Die Prüfungen wurden sowohl im Rahmen von Personenbefragungen, als auch als Geschäftsunterlagenprüfung (Lohn- und Finanzbuchhaltung) durchgeführt.

In einem Fall kam es dazu, dass unmittelbar nach dem Eintreffen der Zollbeamten mehrere Beschäftigte einer Sicherheitsfirma sich der Befragung zu Ihrer Person entzogen haben. Damit konnten sich diese jedoch höchstens einen zeitlichen Aufschub verschaffen. Derzeit werden deren Personalien ermittelt.

Vielleicht etwas überraschend für die Besucherinnen und Besucher des Rosenheimer Herbstfestes war das vielfache Auftreten des Zolls. In vier Einsatzteams von insgesamt 22 Zollbeamten und Zollbeamtinnen, unterstützt von zwei Betriebsprüfern des Finanzamts Rosenheim, konnten im Laufe des späten Freitagnachmittags insgesamt 35 Personenbefragungen durchgeführt werden. Bislang ergaben die dort getroffenen Erhebungen in einem Fall den Verdacht einer Unterschreitung des gesetzlichen Mindestlohnes (derzeit 12,00 EUR). Außerdem sind ebenfalls weitere Prüfungen in zwei Fällen wegen des Verdachts der Beitragsvorenthaltung, d.h. unter anderem wegen fehlender Anmeldung zur Sozialversicherung, erforderlich.

Insgesamt ergaben am Ende des Tages die durchgeführten Prüfungen durch die Einsatzkräfte der drei FKS-Standorte des Hauptzollamts Rosenheim (Rosenheim, Weilheim, Traunstein) in acht Fällen den Verdacht auf Unterschreitung des vorgegebenen Mindestlohnes, in drei Fällen den Verdacht auf Beitragsvorenthaltung (§ 266a Abs.1 und 2 StGB) sowie in einem Fall den Verdachts der unerlaubten Ausländerbeschäftigung. Die Prüfungen dauern noch an.

Zusatzinformation:

Die Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung durch die FKS der Zollverwaltung trägt durch umfangreiche Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Die Prüfungen der FKS erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.

(PM POL)