Ein verlockendes Angebot auf einer bekannten Online-Kleinanzeigenplattform ist der Beginn eines folgenschweren Betrugs: Eine hochwertige Sony Alpha A7 III samt Objektiv wird für nur 650 Euro angeboten – deutlich unter dem üblichen Gebrauchtpreis von über 1.000 Euro. Was für Technikinteressierte wie ein Glücksgriff erscheint, entpuppt sich als professionell inszenierte Falle. Ein Betroffener aus Rheinland-Pfalz wandte sich nun an unsere Redaktion, um andere zu warnen.
Er hatte schon länger nach genau diesem Kameramodell gesucht. Die Anzeige war ansprechend gestaltet, zeigte Originalbilder der Kamera aus verschiedenen Perspektiven und war mit einer sachlich klingenden Beschreibung versehen. Auf seine Fragen – etwa zur Funktionsfähigkeit oder dem Lieferumfang – erhielt er zügig Antworten. Alles wirkte vertrauenswürdig.
Typisch für diese Betrugsmasche ist der Aufbau eines persönlichen Vertrauensverhältnisses. Der Verkäufer antwortete schnell, freundlich und erklärte, der Versand könne problemlos erfolgen – gegen einen kleinen Aufpreis sogar per Express. Bezahlt werden sollte per Banküberweisung. Alternativen wie PayPal oder eine treuhänderische Bezahlfunktion der Plattform wurden ausgeschlossen. Als Begründung hieß es, der Verkäufer nutze kein PayPal, und der Versand werde von seiner Frau übernommen. Trotz gewisser Bedenken überwies der Käufer den Betrag.
Was folgte, ist ein klassisches Muster: Nach der Zahlung bricht der Kontakt plötzlich ab. Der Verkäufer meldete sich nicht mehr, obwohl er den Versand der Kamera noch für denselben Tag angekündigt hatte. Nachrichten blieben unbeantwortet, die Anzeige war weiterhin online. Der Betrug war offensichtlich geworden.
Der Käufer erstattete umgehend Anzeige bei der Polizei. Die Beweislage – inklusive Chatverlauf, Zahlungsnachweis und Screenshots der Anzeige – wurde gut dokumentiert. Dennoch ist fraglich, ob er sein Geld je wiedersehen wird. Denn viele dieser Täter agieren aus dem Ausland oder nutzen Dritte als sogenannte „Finanzagenten“, die ihre Konten unwissentlich zur Verfügung stellen. Die Spur verliert sich oft.
Rechtlich handelt es sich um einen klaren Fall von Betrug gemäß § 263 StGB: Eine vorsätzliche Täuschung, die einen Irrtum und letztlich einen Vermögensschaden beim Opfer verursacht. Doch die Realität zeigt: Trotz Anzeige und Ermittlungen bleiben viele Fälle ungeklärt – und das Geld ist häufig unwiederbringlich verloren.
Online-Betrug mit Technikartikeln ist keine Seltenheit. Besonders oft betroffen sind beliebte Produkte wie Kameras, Smartphones oder Spielekonsolen. Die Täter locken mit besonders günstigen Preisen und setzen potenzielle Käufer unter Druck – etwa mit dem Hinweis, dass sich bereits weitere Interessenten gemeldet hätten.
Hinter solchen Angeboten stehen nicht selten organisierte Strukturen. Neben den anonym agierenden Tätern selbst kommen sogenannte Finanzagenten zum Einsatz – oft ahnungslose Personen, die für einen geringen Betrag ihre Kontodaten „verleihen“ und sich damit unwissentlich strafbar machen.
Was Betroffene tun können – und wie man sich schützt:
Bei Betrugsverdacht sollte umgehend Anzeige erstattet werden – entweder bei der örtlichen Polizeidienststelle oder bequem über die Online-Wache des jeweiligen Bundeslandes. Außerdem gilt:
- Nachrichtenverläufe und Screenshots sichern
- Zahlungsnachweise aufbewahren
- Anzeigen dokumentieren – auch bei späterer Löschung (z. B. über den Google-Cache oder E-Mail-Vorschauen)
Zur Vorbeugung rät die Polizei:
- Niemals per Vorkasse oder Banküberweisung zahlen, wenn der Verkäufer unbekannt ist
- Ausschließlich sichere Zahlungsmethoden mit Käuferschutz nutzen
- Bei auffällig günstigen Angeboten skeptisch sein und recherchieren
- Bilder mit Google-Rückwärtssuche prüfen – häufig tauchen identische Fotos in anderen Anzeigen auf
Online-Shopping kann bequem sein – doch Vorsicht bleibt der beste Schutz vor Betrug. Wer ein vermeintliches Schnäppchen findet, sollte lieber zweimal hinsehen, bevor es am Ende teuer wird.
(LW)