Vertrieb der Obdachlosenzeitung „Straßenlicht“ ist in Rheinland-Pfalz verboten
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) – Spen-denaufsicht in Rheinland-Pfalz – weist aufgrund vermehrter Anfragen aus der Bevölkerung darauf hin, dass der Vertrieb der Obdachlosenzeitung „Straßenlicht“ weiterhin in Rheinland-Pfalz verboten ist.…