Nicht jede Nahrungsmittelunverträglichkeit steht der Einstellung in den Polizeivollzugsdienst entgegen
Ein Bewerber für den polizeilichen Vollzugsdienst darf nicht grundsätzlich wegen einer Laktose- und Fruktoseunverträglichkeit bzw. -malabsorption aus dem Bewerbungsverfahren ausgeschlossen werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz in einem Urteil.