Im Rahmen eines bei der Staatsanwaltschaft Koblenz geführten Ermittlungsverfahrens wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Zweirädern nach § 315d StGB, wurden in den frühen Morgenstunden, zeitgleich in den Dienstgebieten der Polizeiinspektion Betzdorf und der Kreispolizeibehörde Siegen, an mehreren Objekten strafprozessuale Maßnahmen durchgeführt.

Bei den Durchsuchungen konnten umfangreiche Beweismittel aufgefunden und sichergestellt werden. Im Rahmen der weiteren Ermittlungen in dieser Sache, muss das Beweismaterial analysiert und ins Verfahren eingebracht werden. Die relativ neue Strafvorschrift des § 315d StGB stellt unter anderem unter Strafe, wer sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit, grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen.

Die Polizei Betzdorf weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf die Gefährlichkeit dieser rücksichts- und verantwortungslosen Verkehrsteilnahme, insbesondere junger Fahrer, hin.

(PM POL)