Verwaltung schlägt Kamerainstallation an drei Standorten vor – Zunächst einjähriger Testlauf
Die Neuwieder Stadtverwaltung will den Vandalismus an öffentlichen Toilettenanlagen eindämmen. Deshalb bringt sie zur nächsten Sitzung des Stadtrats einen Beschlussvorschlag zur Installation von Videoüberwachungsanlagen ein. Ziel des einjährigen Testlaufs ist es, mutwillige Beschädigungen zu verhindern, die Anlagen verlässlicher nutzbar zu machen und die laufenden Instandhaltungskosten zu senken.

„Wir testen hier bewusst einen neuen Weg – mit Augenmaß und auf Zeit“, betont Oberbürgermeister Jan Einig. Denn grundsätzlich ist jede Form von Videoüberwachung gut abzuwägen. „Datenschutzrechtliche Bedenken nehmen wir ernst. Wir wollen nicht in einem Überwachungsstaat leben. Aber in diesem konkreten Fall überwiegt das Interesse, wiederholte Vandalismusvorfälle zu verhindern und die dauerhafte Nutzbarkeit gerade barrierefreier Toiletten sicherzustellen“, macht Beigeordneter und Ordnungsdezernent Ralf Seemann deutlich.
Allein im Jahr 2023 verursachten Beschädigungen durch Vandalismus, Verstopfungen und verklebte Türschlösser am Bahnhof und am Mini-ZOB Kosten in Höhe von rund 9.100 Euro. Zusätzlich kam es immer wieder zu längeren Sperrungen der Anlagen. Besonders betroffen sind davon mobilitätseingeschränkte Menschen, für die barrierefreie Alternativen im öffentlichen Raum nur begrenzt zur Verfügung stehen.
„Die verlässliche Nutzbarkeit öffentlicher Toiletten ist ein wichtiger Bestandteil städtischer Daseinsvorsorge. Wiederholte Sperrungen durch mutwillige Zerstörung schränken die Teilhabe vieler Menschen erheblich ein“, sagt Seemann. Mit der geplanten Maßnahme reagiert die Stadt auch auf eine wachsende Zahl an Beschwerden aus der Bevölkerung.
Die geplante Videoüberwachung beschränkt sich ausschließlich auf die äußeren Zugangsbereiche der Toiletten. Innenräume sind selbstverständlich nicht betroffen. Die Installation soll an den drei Standorten – Bahnhof, Mini-ZOB und Marktplatz – zunächst ein Jahr lang erprobt werden. Danach erfolgt eine Bewertung der Wirksamkeit, über die die zuständigen Gremien beraten werden. Die einmaligen Investitionskosten belaufen sich auf voraussichtlich 48.000 Euro für alle drei Standorte.
Datenschutz und Persönlichkeitsrechte haben bei der Umsetzung höchste Priorität: Die Maßnahme wird unter Einbindung des städtischen Datenschutzbeauftragten und im Einklang mit den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung sowie des Landesdatenschutzgesetzes umgesetzt. Eine Datenschutzfolgeabschätzung wird ebenso vorgenommen wie eine deutliche Kennzeichnung durch Hinweisschilder. Die Entscheidung, die Videoüberwachung zunächst nur testweise einzuführen, soll dabei helfen, auf belastbarer Grundlage über das weitere Vorgehen zu entscheiden.
(PM / Foto: Stadt Neuwied)