Aktuell kursieren vermehrt betrügerische E-Mails und Schreiben, die vermeintlich von Inkassounternehmen stammen. In diesen Schreiben wird zur Begleichung einer angeblichen „offenen Forderung aus steuerlichen Verpflichtungen“ inklusive Inkassogebühren und Verzugszinsen aufgefordert.

Wichtig zu wissen: Das Finanzamt arbeitet nicht mit Inkassobüros

Die Einziehung von Steuerschulden erfolgt ausschließlich durch die örtlichen Finanzämter der Landessteuerverwaltung – niemals durch externe Inkassounternehmen. Wer solche Schreiben oder Mails erhält, sollte keinesfalls Zahlungen leisten oder angehängte Dateien bzw. Links öffnen. Diese enthalten häufig Schadsoftware oder Viren.

Schutzmaßnahmen und Hinweise:

  • Nutzen Sie das SEPA-Lastschriftverfahren: Damit werden Steuerbeträge automatisch korrekt abgebucht – sicher und fristgerecht. Informationen hierzu finden Sie unter: lfst.rlp.de/information/vordrucke
  • Zahlungen nur an offizielle Konten: Überweisen Sie Beträge ausschließlich auf die im Steuerbescheid angegebenen Bankverbindungen.
  • E-Mails kritisch prüfen: Das Finanzamt versendet keine Steuerbescheide per E-Mail oder über Inkassodienste. Achten Sie auf unübliche Absenderadressen.
  • Anhänge und Links nicht öffnen: Bei unbekannten oder verdächtigen E-Mails ist besondere Vorsicht geboten – Malwaregefahr!
  • Keine sensiblen Daten weitergeben: Niemals persönliche Informationen, insbesondere zu Konten oder Zahlungsdaten, per E-Mail übermitteln.

(PM Finanzamt Montabaur/Diez, red [LW])