In den vergangenen Wochen kam es zu zwei Fällen, in denen Betrüger sich am Telefon als Gerichtsvollzieher ausgegeben und zur Zahlung von Geldbeträgen aufgefordert haben. Der Anruf erfolgte immer mit unterdrückter Nummer. Dazu nutzten Sie Namen von realen, als Gerichtsvollzieher tätigen Personen. Die Geldübergabe sollte über ausländische Bankverbindungen vorgenommen werden. Es wurde damit gedroht, dass bei nicht unverzüglicher Zahlung noch höhere Verbindlichkeiten fällig würden.
In beiden Fällen wurde an das zuständige Amtsgericht in Montabaur verwiesen und die Amtsleitung des Amtsgerichts für Rückfragen genannt.
Vor diesem Hintergrund weist die Polizei hin, dass Gerichtsvollzieher niemals mit unterdrückter Nummer Kontakt zum Schuldner aufnehmen. Der Erstkontakt findet immer persönlich statt und die Gerichtsvollzieher werden sich mit einem Dienstausweis ausweisen.
Auch wird der Gerichtsvollzieher niemals am Telefon auffordern, Geld auf Konten im Ausland zu überweisen oder eine Barzahlung zu tätigen. Eine Zahlungsaufforderung erfolgt immer schriftlich. Zudem sollten am Telefon niemals persönliche oder vertrauliche Informationen weitergegeben werden. Bei Unsicherheiten oder Fragen wenden Sie sich gerne an ihre zuständige Polizei oder das zuständige Amtsgericht.
(PM POL)