Ab dem 1. März 2025 ist es wieder soweit: Der jährliche Wechsel der Versicherungskennzeichen steht an. In diesem Jahr ändern sich die Farben von blau auf grün. Diese neue Regelung betrifft sowohl Autos als auch E-Scooter, die ebenfalls mit einem grünen Kennzeichen ausgestattet werden müssen. Wer nach dem 1. März mit einem alten, blauen Versicherungskennzeichen fährt, verstößt gegen das Pflichtversicherungsgesetz und begeht eine Straftat.

Bereits in den ersten Tagen nach dem Wechsel, seit dem 1. März 2025, wurden in Neuwied insgesamt 20 Verstöße gegen die neue Vorschrift festgestellt und von der Polizei entsprechend geahndet. Die Polizei hat angekündigt, die Kontrollen in den kommenden Wochen fortzusetzen, um die Einhaltung der Regelung sicherzustellen.


Wer also noch mit einem blauen Versicherungskennzeichen unterwegs ist, sollte schnell handeln, um mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Der Wechsel zu einem grünen Kennzeichen ist eine einfache, aber wichtige Maßnahme, um rechtlich auf der sicheren Seite zu bleiben.

(PM POL,red)