Online einkaufen – aber richtig: Was beim Bestellen aus dem Ausland wichtig ist
In der Vorweihnachtszeit und rund um den Black Friday werden besonders viele Pakete verschickt. Im Onlinehandel und bei Geschenksendungen ist dies jedes Jahr der Höhepunkt. Wer Geschenke oder Angebote aus dem Ausland bestellt, sollte nicht nur auf die Lieferzeit, sondern auch auf Zoll- und Steuerregeln achten.
Was gilt bei Paketen aus Nicht-EU-Ländern?
- Bestellungen bis 150 Euro:
Es wird eine Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) von 19 % fällig,
7 % bei bestimmten Waren, z. B. Lebensmitteln oder Büchern.
Bei alkoholischen Getränken (Bier, Sekt, Spirituosen, Liköre), alkoholhaltigen Waren oder Kaffee kommen außerdem Verbrauchsteuern hinzu. - Bestellungen über 150 Euro:
EUSt (19 % oder 7 %), zusätzlich Zoll, abhängig von der Ware,
sowie Verbrauchsteuern bei Alkohol oder Kaffee. - Geschenksendungen zwischen Privatpersonen:
Bis 45 Euro abgabenfrei, wenn die Ware nicht verboten oder eingeschränkt ist.
Bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren gelten Mengenbegrenzungen, z. B.:
– 50 Zigaretten
– 1 Liter Spirituose oder alkoholhaltiges Getränk
– 500 Gramm Kaffee
Was gilt bei Paketen aus EU-Staaten?
Innerhalb der EU sind keine Zollformalitäten nötig.
Aber: Bei alkoholischen Getränken, alkoholhaltigen Waren oder Kaffee muss die Verbrauchsteuer gezahlt werden – auch bei Geschenken, die privat verschickt werden.
Vorsicht bei Fälschungen & fehlenden Kennzeichen
Extrem günstige Markenartikel können gefälscht sein.
Der Zoll beschlagnahmt solche Waren. Oft wird das Geld nicht zurückerstattet. Markeninhaber können sogar rechtliche Schritte einleiten.
Auch die Produktsicherheit ist wichtig:
Fehlen CE-Kennzeichen oder Warnhinweise, kann die Ware abgewiesen oder vernichtet werden. Besonders betroffen sind Spielzeug, Elektronik, Kosmetik und Medizinprodukte.
Tipps für sicheres Online-Shopping:
- Auf Klarschrift und Herkunft achten
- Unrealistisch günstige Angebote kritisch prüfen
- Nur bei seriösen Anbietern bestellen
Wichtig: Tabakwaren
Pakete mit Tabakwaren, Liquids für E-Zigaretten oder E-Zigaretten ohne deutsches Steuerzeichen sind verboten.
Solche Waren werden vom Zoll beschlagnahmt.
Wo erhält man Infos?
Thomas Molitor, Pressesprecher des Hauptzollamts Koblenz, rät:
„Schnäppchen aus dem Ausland können teuer werden, wenn Einfuhrvorschriften und mögliche Abgaben nicht berücksichtigt werden. Ich empfehle, sich vorher auf www.zoll.de gründlich zu informieren.“
Dort finden Verbraucherinnen und Verbraucher:
- Chatbot „TinA“ https://tina-zoll.bundesbots.de/ – schnelle Antworten
- Abgabenrechner https://www.zoll.de/DE/Service/Online-Rechner/Zoll_und_Post/zoll_und_post.html – berechnet mögliche Gebühren
- Infos zu Paketen & Internetbestellungen https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendungen-Internetbestellungen/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Internetbestellungen/internetbestellungen_node.html
- FAQs zu Postsendungen https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendungen-Internetbestellungen/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Fragen-Antworten/fragen-antworten_node.html
Mit dem richtigen Wissen lässt sich online sicher einkaufen – ohne böse Überraschungen unter dem Weihnachtsbaum.
(PM HZA-KO,red)