Über einen Zeitraum von mehr als sieben Monaten hatte ein 51-jähriger Mann aus dem Landkreis Emmendingen trotz des Bezugs von Lohn aus einem Beschäftigungsverhältnis Sozialleistungen der Agentur für Arbeit Freiburg in Höhe von fast 7.000 Euro erhalten und wurde deshalb vom Amtsgericht Freiburg zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Das Beschäftigungsverhältnis hätte der Mann der Agentur für Arbeit umgehend anzeigen müssen, der Anspruch auf Sozialhilfe hätte so überprüft und die Zahlungen eingestellt werden können. Beamte des Hauptzollamtes Lörrach waren entsprechenden Hinweisen nachgegangen, das Amtsgericht Freiburg sah die Vorwürfe schließlich als erwiesen an.
Wegen Betruges wurde der Mann schließlich Ende April 2022 zu einer dreimonatigen Freiheitsstrafe verurteilt, deren Vollstreckung für die Dauer von zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt wurde. Bei der Strafzumessung orientierte sich der zuständige Amtsrichter auch an der relativ hohen Schadenssumme von knapp 7.000 Euro, welche der Verurteilte an die Agentur für Arbeit zurückzubezahlen hat. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.
(PM Zoll)