Am heutigen Abend ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) mit mehr als 2.600 Beschäftigten im Einsatz. Im gesamten Bundesgebiet finden verdachtsunabhängige Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe statt.
Im Mittelpunkt der Kontrollen stehen:
- die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns,
- vorgeschriebene Arbeitszeitaufzeichnungen,
- die sozialversicherungsrechtlichen Pflichten,
- möglicher unrechtmäßiger Bezug von Sozialleistungen,
- die Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweisdokumenten,
- sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern.
Die Zöllnerinnen und Zöllner kontrollieren sowohl durch Befragungen von Beschäftigten, als auch durch die Prüfung von Geschäftsunterlagen wie Lohn- und Finanzbuchhaltung.
Das Hotel- und Gaststättengewerbe zählt zu den größten Branchen in Deutschland und unterliegt vollständig den Regelungen des Mindestlohngesetzes. Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 12,82 Euro pro Stunde.
Die bundesweiten Ergebnisse der heutigen Schwerpunktprüfung sollen Anfang kommender Woche in einer gesonderten Pressemitteilung veröffentlicht werden.
Hintergrund:
Der Zoll leistet mit seinen Prüfungen und Ermittlungen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen. Ziel ist es, faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten. Die Prüfungen erfolgen risikoorientiert – von Stichproben bis hin zu vollständigen Überprüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers.
Gerade in von Schwarzarbeit stark betroffenen Branchen setzt die FKS regelmäßig bundesweite und regionale Schwerpunktaktionen mit erhöhtem Personaleinsatz um.
(PM GZD, red [LW])