Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) hat heute eine bundesweite Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Bauwirtschaft gestartet. Im Rahmen des risikoorientierten Ansatzes sind rund 2.800 Beamtinnen und Beamte aller Hauptzollämter im Einsatz. Sie kontrollieren auf zahlreichen Baustellen im gesamten Bundesgebiet, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten korrekt zur Sozialversicherung gemeldet haben, ob unrechtmäßig Sozialleistungen bezogen werden oder wurden, ob ausländische Arbeitskräfte über gültige Arbeitserlaubnisse und Aufenthaltstitel verfügen und ob geltende Mindestlöhne eingehalten werden.

Die Kontrollen erfolgen sowohl durch Befragungen von Personen vor Ort als auch durch die Auswertung relevanter Geschäftsunterlagen.

Für bestimmte Gewerke wie das Dachdecker-, Elektro- und Gerüstbauerhandwerk gelten spezifische Branchenmindestlöhne. In allen weiteren Bereichen des Baugewerbes ist der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 12,82 Euro brutto pro Stunde maßgeblich. Dieser Anspruch steht jeder Arbeitnehmerin und jedem Arbeitnehmer zu. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Betrag unterschreiten, sind rechtlich unwirksam und werden bei Bekanntwerden konsequent verfolgt.

Die heutige Prüfaktion wird bis in die Abendstunden fortgesetzt. Erste Ergebnisse des Einsatzes will der Zoll voraussichtlich im Laufe des morgigen Tages in einer Pressemitteilung veröffentlichen.

Zusätzliche Hintergrundinformation:

Die FKS führt regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunkt- und Sonderkontrollen durch, die auf einer risikoorientierten Prüfstrategie basieren. Diese konzertierten Maßnahmen sind ein zentrales Werkzeug im Kampf gegen Schwarzarbeit und tragen entscheidend zur Strafverfolgung und zur Reduzierung gesellschaftlicher Akzeptanz illegaler Beschäftigung bei.

(PM GZD,red)