Foto:Quelle Zoll

Am 16.06.2025 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) eine bundesweite Schwerpunktprüfung auf Baustellen durch. Ziel war es, die Einhaltung der sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften sowie der Mindestlohnregelungen zu überprüfen – außerdem sollte illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und sogenanntem Leistungsbetrug nachgegangen werden.

Im Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamts Koblenz waren rund 80 Zöllnerinnen und Zöllner an den Standorten Koblenz, Mainz und Trier im Einsatz. Im Rahmen der Kontrolle wurden über 390 Personen hinsichtlich ihrer Beschäftigungsverhältnisse befragt und überprüft. Dabei ergaben sich etliche Verdachtsmomente, die eine weitergehende Prüfung durch die FKS notwendig machen.

Bei 13 kontrollierten Personen besteht der Verdacht auf Verstöße gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen. In 9 weiteren Fällen könnten die Vorschriften zum Mindestlohn nicht eingehalten worden sein. Weitere Sachverhalte betreffen unter anderem mögliche Beitragsvorenthaltung sowie das Nichteinhalten von Meldepflichten. Noch vor Ort leitete der Zoll 13 Strafverfahren, überwiegend wegen ausländerrechtlicher Verstöße, sowie 26 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Das teilte Thomas Molitor, Pressesprecher des Hauptzollamts Koblenz, mit.

Im Anschluss an die Kontrollen folgen nun umfassende Nachermittlungen: Dabei werden die erhobenen Personaldaten mit den Lohn- und Finanzunterlagen der betroffenen Betriebe abgeglichen. Weitere Geschäftsunterlagen werden gesichtet – in enger Abstimmung mit anderen Behörden sowie der Rentenversicherung.

Angesichts der hohen volkswirtschaftlichen Relevanz und der komplexen gesetzlichen sowie tariflichen Rahmenbedingungen bleibt die Baubranche ein zentraler Fokuspunkt in der Bekämpfung von Schwarzarbeit durch den Zoll.

(PM HZA-KO,red)