Während ihrer Kontrolle durch Beamte des Hauptzollamts Lörrach auf Höhe Schliengen im ICE in Fahrtrichtung Nord gab eine 36-jährige Reisende mit Wohnsitz in Siegburg bei Bonn auf die Frage nach mitgebrachten Waren an, in der Schweiz nur ein paar Schuhe gekauft zu haben. Dabei zeigte sie auf eine Tüte in der Gepäckablage über ihrem Sitz. An weiterem Gepäck hatte sie lediglich eine kleine Handtasche sowie eine kleine Papiertüte einer Sandwichkette dabei. Die Tüte in der Gepäckablage enthielt dann auch einen Karton mit Schuhen eines französischen Luxuslabels, zudem zwei leere Papiertragetäschchen mit Aufdrucken französischer Luxusschmuck- und Parfümhersteller.
Eine Rechnung für die Schuhe besitze sie nicht, gab die Frau an, bei dem Parfümhersteller habe sie lediglich zwei Proben erstanden, welche sie auch vorzeigte. Bei der anschließenden Handtaschenkontrolle fanden die Beamten dann jedoch zunächst ein Schmuckzertifikat sowie viertausend Euro in bar. In der Sandwichtüte, jeweils in einer Schachtel verpackt, transportierte die Frau ein Armband sowie einen Ring und zog zuletzt auf Aufforderung einen ebenfalls verpackten Ring aus ihrer Manteltasche. Dabei handelte es sich ausnahmslos um hochwertige Stücke.
Auch sämtliche Rechnungen für die in Genf getätigten Einkäufe kamen so zum Vorschein. Umgerechnet betrug deren Gesamtwert rund 10.600 Euro, weit mehr also, als die Frau hätte zollfrei einführen dürfen und deshalb auf Befragen alles hätte anmelden müssen. Die Beamten leiteten gegen die mutmaßlich unehrliche Reisende ein Steuerstrafverfahren ein und setzten einen Einfuhrabgabenbetrag in Höhe von rund 2.400 Euro fest, den die Beschuldigte sogleich beglich. Das Steuerstrafverfahrens wird getrennt geführt.
(PM HZA-LÖ)