Bereits am Freitag, dem 13.06.2025, gegen 19:05 Uhr, kontrollierten Polizeibeamte auf der K 124 bei Marienhausen einen 48-jährigen Fahrer eines Elektrokleinstfahrzeugs. Bei der Kontrolle bemerkten die Einsatzkräfte eine erhebliche Alkoholisierung des Mannes – ein Atemalkoholwert knapp unter 2,00 Promille wurde festgestellt. Daraufhin wurde ein Strafverfahren eingeleitet und zur genauen Feststellung der Blutalkoholkonzentration eine Blutentnahme angeordnet.

Nur einen Tag später, am Samstag, dem 14.06.2025, gegen 20:29 Uhr, geriet derselbe Mann in der Königsberger Straße in Dierdorf erneut ins Visier der Polizei – wieder alkoholisiert auf seinem E-Scooter unterwegs. Dieses Mal lag der festgestellte Promillewert deutlich über 2,00.

Die Polizeiinspektion Straßenhaus hat nun mehrere Ermittlungsverfahren gegen den 48-Jährigen eingeleitet. In diesem Zusammenhang weist die Polizei ausdrücklich darauf hin, dass auch Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter rechtlich als Kraftfahrzeuge gelten. Bereits ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille ist deren Nutzung untersagt und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar – ab 1,1 Promille liegt eine Straftat vor.

Die Polizei appelliert an alle Verkehrsteilnehmenden: Wer trinkt, sollte nicht fahren – auch nicht mit dem E-Scooter.

(PM POL,red)