Bundespolizisten nahmen am 22. August 2022 einen 46-jährigen türkischen Staatsangehörigen bei seiner Ausreise nach Izmir / Türkei fest. Weil er vorsätzlich ohne Fahrerlaubnis im Straßenverkehr unterwegs war, hatte das Amtsgericht Frankfurt den Mann im Februar 2021 zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 60 Euro verurteilt. Da er die Geldstrafe aber nicht beglich, sondern nach dem Urteil untertauchte, ließ die zuständige Staatsanwaltschaft seit Dezember 2021 mit Haftbefehl nach dem Mann suchen.

Als die Bundespolizisten den Gesuchten nun am Flughafen festnahmen, war er nicht in der Lage, die Geldstrafe in Höhe von 4.200 Euro aufzubringen. Kurz bevor die Beamten den Mann für 70 Tage in die nächste Justizvollzugsanstalt überstellen wollten, zahlte ein Freund den geforderten Betrag schließlich bei der Polizeistation Bad Vilbel ein.

Der 46-Jährige konnte seine Reise nach Izmir schließlich mit etwas Verzögerung fortsetzen.

(PM BPOL)