Der Geschädigte aus St. Katharinen erhielt am 06.05.2023 per Post ein Mahnschreiben einer angeblichen Inkasso Firma aus München. Darin wurde für den telefonischen Abschluss eines Dienstleistungsvertrages eine Geldüberweisung gefordert. Da der Geschädigte keinen Vertrag abgeschlossen hatte, erstattete er auf hiesiger Dienststelle Strafanzeige. Das vorgelegte Mahnschreiben wies mehrere Rechtschreibfehler auf und das genannte Zielkonto für die geforderte Überweisung hatte einen ausländische IBAN. Ferner warnt der Verbraucherschutz vor betrügerischen Inkasso Schreiben dieses Absenders. Ein Strafverfahren wegen versuchtem Betrug wurde eingeleitet.

(PM POL)