Der Betreiber einer Gaststätte in der Trierer Bahnhofstraße wurde am Ostermontagabend gemeinsam mit einem 16-Jährigen bei der Bundespolizei vorstellig. Er legte ein Bündel mit Falschgeld (2 Scheine á 50,00, 3 Scheine á 20,00) vor, was der 16-Jährige zuvor versucht hat bei seiner Service-Kraft in der Gaststätte zu wechseln.

Eine Befragung des Jugendlichen ergab, dass er die Scheine am Vortag von einem Bekannten als Gegenleistung für eine Arbeitsleistung erhalten und zur Zahlung eines Döners genutzt habe. Er selbst will nicht erkannt haben, dass es sich um Falschgeld handelt. Die Scheine wurden sichergestellt und der Jugendliche muss sich einem Strafverfahren stellen.

Bei dem Falschgeld handelte es sich um sogenanntes Film- oder Theatergeld, welches auch als „Prop Copy“ oder „Movie Money“ bezeichnet wird. Diese wirken beinahe echt und tragen lediglich auf der Rückseite einen unscheinbaren Vermerk „Prop copy“. Mehr zum Thema Falschgeld und wie man es erkennt, lesen Sie im Internet auf der Bundesbank-Website.

(PM BPOL)