Am Samstagnachmittag beabsichtigte ein 17-jähriger Jugendlicher auf der Kupplung (Zugende) der Regionalbahn 10622 ab Bahnhof Koblenz-Stadtmitte mitzufahren.

Bei der Befragung durch die Bundespolizei in der Wache Hauptbahnhof Koblenz äußerte er, dass er mit einer „Go-Pro Kamera“ das Aufsteigen auf die Kupplung filmte und auch beabsichtigte auf dieser mitzufahren. Das komplette Video (Aufstieg und Mitfahrt) wollte er danach auf eine soziale Plattform im Internet hochladen. Als Grund für sein Handeln gab er an, das Bahn-Surfen im Internet gesehen zu haben und dieses einmal ausprobieren zu wollen. Nach eindringlicher Belehrung wurde der Jugendliche an seinen erziehungsberechtigten Vater übergeben.

Die Bundespolizei warnt in diesem Zusammenhang eindringlich vor den Gefahren, die bei der unberechtigten Mitfahrt auf oder an Zügen, dem sogenannten „Bahn-Surfen“, drohen. Diese leichtsinnigen Aktionen sind lebensgefährlich! Tödliche Gefahren gehen dabei nicht nur vom Zugverkehr an sich, sondern auch von Betriebsanlagen, wie z. B. stromführenden Teilen, aus. Weitere Informationen dazu finden Sie auch unter www.bundespolizei.de.

(PM BPOL)