Gestern prüften 97 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Koblenz der Standorte Koblenz, Mainz und Trier im Rahmen einer bundesweiten verdachtsunabhängigen Schwerpunktaktion die Einhaltung des Mindestlohns.

Dabei wurden knapp 160 Arbeitgeber geprüft und vor Ort mehr als 400 Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu ihrer Beschäftigung befragt. Geprüft wurden verschiedene Bereiche, wie z. B. Spielhallen, Sonnenstudios, Friseursalons und Gastronomiebetriebe.

Die bisherige Bilanz der Maßnahme:

In 42 Fällen gab es Beanstandungen, die eine weitere Prüfung durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erforderlich machen. In 15 dieser Fälle wurde bereits vor Ort ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Es handelt sich hierbei u. a. um den Verdacht des illegalen Aufenthalts oder den Verdacht der ungenehmigten Ausübung einer Beschäftigung.

An die gestern durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachermittlungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden und der Rentenversicherung.

Seit dem 1. Oktober 2022 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 12,00 Euro brutto pro Stunde. Hierauf hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind unwirksam und werden bei Aufdeckung geahndet. Neben dem allgemeinen Mindestlohn gibt es noch eine Reihe von Branchenmindestlöhnen, z.B. in der Pflege, der Gebäudereinigung und im Dachdeckerhandwerk.

Bei den Prüfungen der FKS werden regelmäßig Verstöße gegen die Mindestlohnbedingungen mit unterschiedlichen Manipulations- bzw. Begehungsformen festgestellt. Beispielsweise werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Praktikanten, Auszubildende oder Selbständige bezeichnet. Auch werden oftmals Stundenaufzeichnungen unrichtig, unvollständig bzw. gar nicht geführt, um Mindestlohnverstöße zu verschleiern.

Im vergangenen Jahr leitete das Hauptzollamt Koblenz fast achtzig Verfahren wegen Verstoßes gegen den Mindestlohn gegen Arbeitgeber ein. Auch im laufenden Jahr liegt der Fokus der Finanzkontrolle Schwarzarbeit auf den Mindestarbeitsbedingungen der Unternehmen und den organisierten Formen von Schwarzarbeit.

Zusatzinformation:

Die FKS führt ganzjährig regelmäßig ähnliche Schwerpunktprüfungen sowohl bundesweit als auch regional mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.

Bundesweite Kontrolle – Vorläufige Gesamtergebnisse

Die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls führten gestern im gesamten Bundesgebiet eine verdachtsunabhängige Schwerpunktprüfung zur Einhaltung des Mindestlohns durch.

Die mehr als 3.400 eingesetzten Zöllner*innen befragten insgesamt rund 13.800 Arbeitnehmer*innen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen und überprüften vor Ort mehr als 5.500 Arbeitgeber.

Bereits vor Ort leiteten die Beschäftigten des Zolls rund 150 Strafverfahren, davon über 100 Verfahren wegen illegaler Ausländerbeschäftigung sowie rund 240 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein; davon handelt es sich in 50 Fällen um Verstöße nach dem Mindestlohngesetz.

Zudem ergaben sich nach den bisherigen Auswertungen in über 1700 Fällen Hinweise auf mögliche Verstöße, denen die Finanzkontrolle Schwarzarbeit nun weiter nachgeht.

An die durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachermittlungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden.

(PM HZA-KO/GZD)