Die 14. Große Strafkammer – Schwurgericht – des Landgerichts Koblenz hat mit Beschluss vom 27. Mai 2026 die Anklage der Staatsanwaltschaft Koblenz gegen einen heute 81-jährigen Mann zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet.

Dem Angeklagten wird Mord vorgeworfen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll er die 24-jährige amerikanische Touristin Amy Lopez am 26. September 1994 in Koblenz aus sexuellen Motiven heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen getötet haben.

Den Ermittlungen zufolge soll der Mann die junge Frau auf dem Felsenweg zur Festung Ehrenbreitstein angesprochen und sie unter dem Vorwand, ihr den Weg zur Jugendherberge zu zeigen, in das abgelegene sogenannte General-von-Aster-Zimmer gelockt haben. Dort soll er versucht haben, die Touristin zu vergewaltigen. Als sich das Opfer zur Wehr gesetzt habe, soll der Angeklagte mehrfach mit einem Messer auf die Frau eingestochen und ihr zudem mit einem Stein schwere Verletzungen zugefügt haben. Amy Lopez erlag schließlich ihren Verletzungen.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte bereits vor der Tat Vergewaltigungsfantasien hegte und zur Umsetzung seines Tatplans ein Messer sowie Handschellen mitführte. Zudem wird ihm vorgeworfen, vor und nach dem Tod des Opfers sexuelle Handlungen vorgenommen zu haben.

Die Hauptverhandlung soll nach derzeitiger Planung am Dienstag, 18. August 2026, um 9.30 Uhr vor der 14. Großen Strafkammer des Landgerichts Koblenz beginnen.

Wie in Strafverfahren üblich gilt für den Angeklagten bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

(PM LGKO, red [LW])