Lohn vorenthalten – Geldstrafe von 4.800 Euro verhängt
Wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt verurteilte das Amtsgericht Chemnitz im März dieses Jahres einen 32-jährigen Imbissbetreiber aus dem Erzgebirgskreis zu einer Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu je 30,00 Euro.