Nach den Ermittlungen des Hauptzollamtes Lörrach hat ein 35-jähriger Mann aus Denzlingen über einen Zeitraum von drei Monaten Arbeitslosengeld in Höhe von rund 3.600 Euro vom Jobcenter des Landkreises Emmendingen erhalten, obwohl er innerhalb dieses Zeitraums einer bezahlten Arbeit nachgegangen war. Das Arbeitsverhältnis hatte er im Antragsverfahren dem Jobcenter gegenüber bewusst verschwiegen. Das Amtsgericht Emmendingen sah die Vorwürfe als erwiesen an und verurteilte den Beschuldigten wegen Betruges mittels Strafbefehl zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.250 Euro. Auch die zu Unrecht erhaltenen Sozialleistungen muss der rechtskräftig Verurteilte zurückbezahlen.

Nach Erkenntnissen des Hauptzollamts Lörrach hatte ein 39jährige Frau aus Lörrach das Jobcenter des Landkreises um mehr als 4.500 Euro betrogen. Die Frau hatte die Summe über einen Zeitraum von vier Monaten zur Sicherung ihres Lebensunterhalts erhalten. Sie hatte dabei allerdings verschwiegen, dass sie zeitgleich bei einem Unternehmen angestellt war und Lohn bezog. Das Amtsgericht Lörrach erließ einen Strafbefehl gegen die Beschuldigte, in welchem eine Geldstrafe in Höhe von 3.600 Euro festgesetzt wurde. Der Strafbefehl ist seit Ende Mai rechtskräftig. Die zu Unrecht bezogenen Leistungen wird die Verurteilte zudem auch noch an das Jobcenter zurückzahlen müssen.

(PM HZA-LÖ)