Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) geht heute im gesamten Bundesgebiet im Rahmen einer verdachtsunabhängigen Schwerpunktprüfung verstärkt gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigungsverhältnisse in der Kurier-, Express- und Paketbranche vor. Bundesweit sind insgesamt über 3.100 Beschäftigte aller Hauptzollämter im Einsatz. Im Fokus stehen dabei alle Tätigkeiten der Branche, wie das Sammeln, Transportieren und Umschlagen sowie die Zustellung von (Paket-)-Sendungen aller Art.

Im Rahmen der Schwerpunktaktion werden insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz (seit dem 01.10.2022 gilt in dieser Branche in weiten Teilen der allgemeine Mindestlohn von 12,- Euro je Zeitstunde), die Einhaltung sozialversi-cherungsrechtlicher Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern geprüft.

Erste vorläufige bundesweite Ergebnisse der Schwerpunktprüfung werden in den kommenden Tagen mit gesonderter Pressemitteilung veröffentlicht, örtliche Ergebnisse geben die Hauptzollämter bekannt.

Zusatzinformation:

Mit der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung trägt der Zoll durch umfangreiche Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Die Prüfungen der FKS erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit in der jeweiligen Branche für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen.

(PM GZD)