Bereits seit dem 18. April war die Abendveranstaltung des Amtsgerichts Montabaur restlos ausgebucht. Wer einen Platz ergattert hatte, erlebte einen eindringlichen Abend rund um das Thema Ecstasy und Drogenprävention – mit einer Schaugerichtsverhandlung, die kaum fiktiver hätte wirken können.
Direktor Ralf Tries begrüßte die Gäste mit klaren Worten: „Wenn Drogen nicht wären, ginge es uns in der Justiz sehr gut. Dann hätten wir deutlich weniger Arbeit – nicht nur im Strafrecht, sondern in vielen anderen Bereichen auch.“ Er zeigte auf, wie Drogenabhängigkeit das gesamte Gericht beschäftigt: vom Familiengericht über Betreuungs- und Zivilsachen bis hin zur Nachlassabteilung.
Die Verhandlung: Sekt mit bitterer Beigabe
Angeklagt: Jens Rausch, 23, KFZ-Mechatroniker aus Montabaur. Der Vorwurf: Er soll in der Nacht seines Geburtstags der 20-jährigen Mitfeiernden Michaela Arm heimlich Brösel einer Ecstasy-Tablette in den Sekt gemischt haben – weil sie ihm zu müde wirkte. „Ich wollte einfach, dass wir zusammen Party machen. Ich wollte dir nicht wehtun“, sagte der Angeklagte später direkt an die Zeugin gewandt.
Michaela Arm schilderte als Zeugin, wie ihr rund eine Stunde nach dem Trinken schwindelig wurde, das Herz raste. Als sie Rausch darauf ansprach, meinte er, sie solle sich nicht so anstellen. Ein weiterer Gast fand sie schließlich apathisch und krampfend auf dem Sofa – und rief den Notruf. Nach 24 Stunden Intensivüberwachung wurde sie ohne Folgeschäden entlassen. „Ich nehme keine Getränke von anderen mehr an“, sagte sie. „Ich hätte nicht erwartet, dass so etwas in meinem unmittelbaren Umfeld passiert.“






„Das kann bis zum Tod gehen“
Der Kardiologe Dr. med. Mohannad Zahran schilderte den Zustand der Patientin bei Einlieferung: Puls rasend, Blutdruck niedrig, Körpertemperatur über 40 Grad Celsius. „Das hätte auch schlimmer enden können“, sagte er. Das Problem bei Ecstasy sei die völlig unberechenbare Dosierung: „Aufgrund der geringen therapeutischen Breite macht es einen Riesenunterschied, ob 50 oder 250 Milligramm Wirkstoff in einer Tablette sind. Das kann bis zum Herzkreislaufversagen führen – bis zum Tod.“ Die sichergestellten Tabletten enthielten laut Gutachten des Landeskriminalamts je rund 232 Milligramm MDMA – weit über dem Durchschnitt.
Kriminalhauptkommissar a.D. Jörg Schmitt-Kilian, der die Tabletten am Tatort sichergestellt hatte, unterstrich das mit einem Fall aus dem Westerwald: Ein Dealer hatte zwei Tabletten einer unbekannten Charge genommen – weil die erste keine Wirkung zeigte. Die Obduktion ergab: zwei Tabletten, letale Dosis. „Man weiß nicht, was passiert – ob man verabreicht oder selbst nimmt.“
Plädoyers und Publikumsvotum
Oberstaatsanwalt Thorsten Kahl forderte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten ohne Bewährung: „Kein Mensch hat ein Recht auf ein gesundes Opfer. Wer heimlich eine Ecstasy-Pille verabreicht, muss mit allen Folgen leben.“ Verteidiger Rechtsanwalt Franz Obst hielt dagegen: Sein Mandant habe die Zeugin nicht schädigen wollen – er habe aus eigener, damals unproblematischer Erfahrung gehandelt.
Im letzten Wort sagte Rausch leise: „Menschen machen Fehler. Dieser war nicht gut. Ich werde es mir zur Aufgabe machen, mich der Drogenprävention zu widmen.“
Den Abschluss gestaltete Helmut Groß, stellvertretender Direktor des Amtsgerichts, mit einem Publikumsvotum: Geldstrafe, Bewährung oder Freiheitsstrafe? Das Ergebnis zeigte, was die Justiz täglich erlebt: Die Entscheidung ist selten einfach – und das Publikum war gespalten.
Im Anschluss referierte Jörg Schmitt-Kilian über sein Engagement in der Drogenprävention und stellte sein Buch vor. Der Weiße Ring informierte im Foyer über Opferschutzarbeit, die Zentrale Präventionsstelle des Polizeipräsidiums Koblenz stand für Fragen bereit. Ein Abend, der nachhallt.
(red)